Alle Verkäufe und Leistungen in laufenden oder zukünftigen Geschäftsbeziehung liegen unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde – auch dann wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Davon abweichende Vorschriften des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn wir schriftlich zugestimmt haben. Mündliche Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Auftragserteilung gilt als rechtsverbindliche Anerkennung dieser Bedingungen. Sollten einzelne Bedingungen nichtig sein oder nichtig werden, so werden die übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
Abbildungen und Beschreibungen auf unserer Internetseite – www.petrickgmbh.de – und in unseren Katalogen, Maße und Gewichte sind bestmöglich angegeben. Im Interesse der technischen Weiterentwicklung müssen diese Angaben jedoch unverbindlich sein. Beratung durch Mitarbeiter unserer Firma oder durch technische Datenblätter erfolgt nach bestem Gewissen.
Etwaige in unseren Listen nicht aufgeführte Artikel können wir selbstverständlich auch liefern. Wenden Sie sich bitte an uns und warten unser Preisangebot ab.
Sie erhalten auf alle bei uns gekauften Artikel eine Gewährleistung von 12 Monaten, mit Ausnahme von Strahlenschutzgehäusen. Bei Produkten (Röntgenröhren), die auf Grund physikalischer Zusammenhänge eine begrenzte Lebensdauer haben, beträgt die Gewährleistung ebenfalls 12 Monate unter der Vorraussetzung, dass die in den Unterlagen (Datenkennblätter bzw. Finaltest) festgelegten Betriebsbedingungen eingehalten wurden. Die Gewährleistung für Strahlenschutzgehäuse beträgt 24 Monate.
Ausgenommen von der Gewährleitung sind Abnutzung und Verschleiß, der sich aus der normalen Nutzung der Artikel ergibt. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder den Eingriff von dritter Seite herbei geführt werden, wird auch während der Gewährleistungszeit kein Ersatz geliefert. Eine Haftung für Mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung deckt daher auch keine Schäden, die durch Ausfall oder mangelhafte Funktion des Artikels entstehen (Verdienstausfall, Materialverlust usw.), soweit diese Schäden nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Herstellers verursacht wurden.
Wir berechnen die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise, und zwar in Euro, wenn nichts anderes angegeben, zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuerzuschlages. Die Preise gelten ab Werk, sofern nicht besondere Bedingungen vereinbart werden. Eventuelle Preisänderungen auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten für Grundmaterial oder auf Grund der Änderung von Herstellungsprozessen werden vor der nächsten Lieferung bekannt gegeben. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns einen angemessenen Preisaufschlag sowie eine angemessene Abweichung hinsichtlich der vereinbarten Liefermenge vor.
Aufträge werden für uns erst bindend, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
Unsere Lieferfristen gelten annähernd, sofern nicht schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Teillieferungen liegen in unserem Ermessen und werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Kunden getätigt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Lieferzeitangaben machen wir nach bestem Wissen.
Soweit nichts anderes vereinbart, gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt bei Neukunden per Vorauskasse per Banküberweisung. Wir als Lieferant behalten uns vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauskasse zu liefern. Für uns bekannte Kunden besteht auch die Möglichkeit gegen offene Rechnung beliefert zu werden. Die Versandkosten berechnen wir für jeden Lieferfall extra. Die Artikel werden mit einer Spedition unserer Wahl versandt, solange der Kunde keine anderen Speditionswünsche äußert. Besondere Versendungsformen (z.B. Eilzustellungen) stellen wir Ihnen getrennt in Rechnung.
Jeder Lieferung wird ein Lieferschein mit Angaben des Inhaltes, der Menge sowie der vollständigen Bestellkennzeichnung beigefügt. Die Artikel werden in unserem Hause so verpackt, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungen werden nur in dem für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang verwendet.
Da wir bei der Zustellung auf Transportunternehmen angewiesen sind, müssen wir Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art ausschließen. Für jeden Transport wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Die Kosten hierfür werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Prüfbare Rechnungen werden unter Angabe der vollständigen Bestellkennzeichen an die vereinbarte Rechnungsanschrift des Kunden gesendet. Erfolgte Zahlungen werden sichtbar abgesetzt. Unsere Rechnungen sind innerhalb 15 Tagen, rein Netto zahlbar.
Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Alle Mahnungen werden grundsätzlich mit 6,- € Mahngebühr belastet. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die Geltentmachung eines Zurückhalterechts oder Leistungsverweigerung sind nicht gestattet.
Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte trotz aller bei uns aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir für diese Ware Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten.
Als Grundlage der Qualitätsbewertung dienen das Datenblatt und der Finaltest des Produktes. Stellt der Kunde Abweichungen, einen Mangel oder Ausfall fest, so hat er unter exakter Beschreibung des Fehlers diesen dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Der Lieferant entscheidet über eine Rücklieferung des Artikels. Im Falle der gewünschten Rücklieferung hat der Kunde die Kosten für die Rücklieferung zu tragen. Erst nach Erhalt der zurück gelieferten Ware und der anschließenden Reklamationsbewertung durch den Lieferanten innerhalb 14 Tagen, entscheidet dieser über die Anerkennung der Reklamation.
Reklamationsanerkennung Röntgenröhren:
Wird die Reklamation anerkannt, erhält der Kunde Ersatzlieferung oder Gutschrift und bei Wunsch Ersatzlieferung gegen Neuberechnung.
Für Röntgenstrahler gilt folgendes:
Die Röntgenröhren in den Strahlergehäusen haben eine zu erwartende Lebensdauer von mindestens 12 Monaten. Sollte trotz Einhaltung der Betriebsbedingungen beim Kunden die Röhre früher ausfallen, wird für jeden Monat ab Reklamationsmonat bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist 1/12 des Kaufpreises der Röhre gutgeschrieben.
Der Lieferant trägt die Kosten für den Röhrentausch. Der Käufer zahlt lediglich den Preis für die Austauschröhre. Als Berechnungsgrundlage dient die aktuelle Preisliste. Die Garantiezeit beginnt erneut mit dem Datum der Auslieferung. Die anschließenden Transportkosten trägt der Lieferant.
Reklamationsablehnung:
Wird die Reklamation abgelehnt, wird der Kunde über die Ablehnungsgründe schriftlich informiert. Auf Wunsch des Kunden kann die Ware zu seinen Lasten zurückgeschickt werden.
Alle von uns gelieferten Artikel bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, auch künftiger, unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen: Soweit die Ware vom Kunden weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des §950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen oder Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
Die Ware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gelten mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns als an uns abgetreten und zwar auch insoweit , als unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweiligen verkauften Vorbehaltsware. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Kunde ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt die Forderungen solange selbst einzuziehen, als ihm von uns keine Anweisung erteilt wird. Die von Ihm eingezogenen Beträge hat er sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Kunde hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt belieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Wir verpflichten uns, die abgetretenen Forderungen nach unserer Wahl freizugeben, soweit sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.
Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt unsererseits; in dieser Handlung oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
Wir garantieren, dass keinerlei Rechte Dritter (z.B. Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte) bestehen und stellen den Kunden insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Mit der für die Geschäftsbeziehung notwendigen Speicherung der persönlichen Daten sind beide Teile einverstanden.
Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort für die Lieferung die im Auftrag angegebene Empfangsstelle. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Geschäftssitz.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Bad Blankenburg. Für eventuelle sich ergebende gerichtliche Streitigkeiten vereinbaren wir Saalfeld/Rudolstadt als örtlich zuständiges Gericht.
Stand: 06.03.2024